Kleingarten: Was erlaubt ist – und was nicht | MDR.DE

2022-03-18 06:48:22 By : Mr. John Peng

Zur optimalen Darstellung unserer Webseite benötigen Sie Javascript . Bitte aktivieren sie dies in Ihrem Browser.

Ob Kleingarten oder grüne Oase hinterm Haus: Für alles gibt es in Deutschland Regeln. Wann darf der Rasen gemäht werden, wie oft darf man grillen und ist Verbrennen von Abfällen erlaubt? Rechtsexperte Gilbert Häfner hat die Antworten.

In Wohn- und Erholungsgebieten ist es generell verboten, den motorbetriebenen Rasenmäher an Werktagen (Montag bis Sonnabend) in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr oder an Sonntagen oder Feiertagen in Betrieb zu nehmen.

Weitere Einschränkungen ergeben sich in vielen Gemeinden aus einer örtlichen Satzung. So dürfen etwa gemäß § 17 der Polizeiverordnung der Stadt Leipzig motorbetriebene Gartengeräte nur werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr benutzt werden.

Wer den "Frieden am Zaun" wahren möchte, sollte zunächst ganz freundlich den lärmenden Nachbarn auf die Ruhezeiten hinweisen und ihn um Rücksichtnahme auf das eigene Ruhebedürfnis bitten, bevor man rechtliche Schritte einleitet. Fruchten alle Versuche im Guten nichts, besteht die Möglichkeit, die Polizei herbeizurufen, damit diese gegen die Störung einschreitet, oder den Nachbarn bei der Gemeinde anzuzeigen, damit diese ein Bußgeldverfahren gegen jenen einleitet. Darüber hinaus kann man den Nachbarn bei der Zivilabteilung des Amtsgerichts auf Unterlassung verklagen, verbunden mit der Androhung, für jeden Fall des Zuwiderhandelns ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft gegen ihn verhängen zu lassen.  Bei alldem sollte man allerdings bedenken, dass das nachbarschaftliche Verhältnis hierdurch sicher nicht verbessert wird.

Im Wasserrecht wird zwischen Eigentümer- und Anliegergebrauch einerseits sowie Gemeingebrauch andererseits unterschieden. Der Eigentümer- und Anliegergebrauch richtet sich an Eigentümer von Grundstücken mit oder an Gewässern und an Nutzer derselben, wie Mieter oder Pächter.

Diese dürfen Wasser aus Oberflächengewässern für den eigenen Bedarf – auch unter Einsatz einer Pumpe – erlaubnisfrei entnehmen, wenn dadurch andere nicht beeinträchtigt werden und keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung sowie keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten sind. Anderen Personen steht an Gewässern nur der Gemeingebrauch zu. Dieser beinhaltet das Recht, Wasser aus oberirdischen Gewässern nur durch Schöpfen mit Handgefäßen, also beispielsweise Eimer oder Gießkanne, in kleinen und unschädlichen Mengen erlaubnisfrei entnehmen.

Es gehört zu den Aufgaben der Wasserbehörden, die Wasserbeschaffenheit und die Wasserführung von oberirdischen Gewässern zu beobachten. Gelangen sie zu der Einschätzung, dass eine Wasserentnahme den Wasserhaushalt beeinträchtigt, können sie diese verbieten.

Auch wenn laue Sommerabende hierzulande zum Grillvergnügen einladen – unbegrenzt oft darf man seine Nachbarn nicht mit den Rauchschwaden des eigenen Holzkohlegrills belästigen. Eine konkrete gesetzliche Regelung gibt es nicht; die Rechtsprechung ist in dieser Frage nicht ganz einheitlich. Beispielsweise hat das Amtsgericht Bonn entschieden, dass in den Monaten April bis September einmal im Monat gegrillt werden darf, wenn die Nachbarn zwei Tage vorher informiert werden.

Grundsätzlich hat jeder Eigentümer das Recht, sein Grundstück einzufrieden, also einen Zaun zu errichten oder eine Hecke anzupflanzen. Dabei muss er aber die Vorschriften des Baurechts und des Nachbarrechts beachten. So müssen z. B. für Anpflanzungen je nach Höhe bestimmte Grenzabstände (in Sachsen zwischen 0,5 und 2 m) eingehalten werden. Pflanzen bis 2 m Höhe müssen mindestens 0,5m von der Grenze entfernt stehen. Verstößt der Nachbar gegen diese Bestimmungen, kann die Beseitigung der Bepflanzung oder deren Rückschnitt auf die zulässige Höhe verlangt werden. In einigen Ländern beschränkt sich der Anspruch auf Rückschnitt allerdings auf die Monate außerhalb der Wachstumsperiode.

Zweige oder Wurzeln von Nachbars Baum, die die Nutzung des eigenen Grundstücks beeinträchtigen, müssen nicht geduldet werden. Lehnt der Nachbar die Beseitigung überhängender Äste ab oder lässt er eine ihm gesetzte Frist ungenutzt verstreichen, so darf man selbst zur Tat schreiten. Zuvor sollte man sich allerdings informieren, ob es in der Gemeinde eine Baumschutzsatzung gibt, die derartige Eingriffe verbietet oder einschränkt. Sind Wurzeln auf das eigene Grundstück eingedrungen, bedarf es einer vorherigen Aufforderung unter Fristsetzung nicht. Zweige und Wurzeln, welche die Benutzung des eigenen Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen, müssen allerdings geduldet werden. Ist das Abschneiden von Zweigen oder Wurzeln im Wege der Selbsthilfe gestattet, darf dazu das Nachbargrundstück nicht betreten werden. Auch darf der Schnitt nicht jenseits der Grenze erfolgen.

Grundsätzlich gehört das Obst dem Eigentümer des Baumes, und zwar auch dann, wenn es sich an Zweigen befindet, die über die Grundstücksgrenze hängen. Sind die Früchte allerdings bereits auf das Grundstück des Nachbarn gefallen, darf dieser sie aufsammeln und behalten. Pflücken darf sie der Nachbar aber nicht, auch das Schütteln des Baumes ist nicht erlaubt.

Gegen das Laub von Nachbars Bäumen kann man sich nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen wehren. Die Gerichte sehen Laub in der Regel als geringfügige und daher hinzunehmende Immission an. Eine Entschädigung für die Beseitigung wird man vor Gericht kaum erstreiten können. Auch das Zurückschaufeln des Laubs über die Grundstücksgrenze ist keine gute Idee. Das ist nicht nur ein unfreundlicher Akt gegenüber dem Nachbarn, sondern kann auch einen Verstoß gegen das Abfallgesetz darstellen, für den ein Bußgeld droht. Es bleibt also letztlich in den meisten Fällen nur, das Laub selbst zu beseitigen.

Aus Gründen des Tierseuchenschutzes muss derjenige, der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Zuständig für diese Meldung ist in den meisten Bundesländern das Veterinäramt der Stadt oder des Landkreises.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches jedermann den Schutz seiner persönlichen Daten gewährleistet, gilt auch im Verhältnis zwischen Privatpersonen. Der von einer Videoüberwachung Betroffene kann demnach das Unterlassen der Überwachung verlangen, wenn das Interesse des Betreibers der Überwachungsanlage am Schutz seines Eigentums vor unberechtigten Übergriffen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht überwiegt. Diese Voraussetzung ist hier gegeben, da die Gefahr für das Eigentum des Anlagenbetreibers nicht von dem Nachbarn ausgeht. Der Anlagenbetreiber muss daher den Garten des Nachbarn von der Videoüberwachung ausnehmen.

Wie hoch darf mein Zaun sein? Wann sind Rasenmäherkrach und lautes Kinderspiel in Ordnung? Und warum ist ein Kleingarten kein Erholungsgarten? Um Rechtsfragen und Rechtslagen rund um den Garten geht es hier.

Bildaufnahmen, die so unscharf sind oder in so geringer Auflösung erstellt werden, dass eine Identifizierung der einzelnen Personen – auch mittels Aufnahmesteuerung oder Bildbearbeitung – ausgeschlossen ist, stellen keine Erhebung personenbezogener Daten dar. In diesem Fall kann ein Unterlassungsanspruch des Nachbarn dennoch bestehen, wenn dieser eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten muss, also ein sogenannter Überwachungsverdacht oder Überwachungsdruck besteht. Dies setzt aber voraus, dass die Befürchtung des Nachbarn, überwacht zu werden, aufgrund konkreter Umstände als nachvollziehbar und verständlich erscheint. Insoweit reicht es beispielsweis nicht aus, dass benachbarte Parteien vor Gericht Rechtsstreitigkeiten austragen. Vielmehr bedarf es insoweit eines eskalierenden Nachbarstreites oder objektiv Verdacht erregender Umstände. Die gleichen Grundsätze gelten übrigens für die Verwendung von Kamera-Attrappen.

Der Streit unter Gartennachbarn eignet sich wegen seines persönlichen Einschlags ganz besonders für eine Schlichtung bei einer kommunalen Schiedsstelle, in manchen Bundesländern – so in Sachsen – auch Friedensrichter genannt. Ein Verfahren dort ist wesentlich kostengünstiger als bei Gericht. Vor den kommunalen Schieds- und Schlichtungsstellen fällt lediglich eine Gebühr an, die sich – von Land zu Land unterschiedlich – im Grundsatz zwischen 10 und 50 Euro bewegt und bei Abschluss eines Vergleichs mindestens 20 Euro beträgt. Hinzu kommen Schreib- und Portoauslagen. In den meisten Bundesländern (nicht jedoch z. B. in Sachsen und Thüringen) ist ein solches Verfahren vor einer Schlichtungsstelle sogar Voraussetzung für den Gang zu Gericht. Eine geeignete Schlichtungsstelle findet man hier.

Seit 2002 äußert sich der Jurist und ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, Gilbert Häfner, im MDR zu rechtlichen Fragen des Alltags.

Nach einer Trennung stellt sich allen Eltern die Frage: Was bedeutet jetzt das Kindeswohl? Wer entscheidet, wer das Sorgerecht erhält? Und wie ist der Umgang des Kindes geregelt? Rechtsexpertin Katrin Haller weiß Rat.

Das Berliner Testament ist in Deutschland weit verbreitet. Damit setzen sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner wechselseitig zu Alleinerben ein. Was es dabei zu beachten gilt, erklärt Experte Gilbert Häfner.

Unheilbar kranke Menschen wünschen sich mitunter einen vorzeitigen Tod. Aktive Sterbehilfe aber ist in Deutschland verboten. Trotzdem sind Betroffene nicht restlos auf sich allein gestellt. Wann was erlaubt ist.

Ob Unfall mit dem Auto oder Missgeschick im Haushalt: Der Ärger ist groß, wenn die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen will. Was Versicherte dann tun können und welche Anlaufstellen es gibt, erklärt Gilbert Häfner.

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 25. Juni 2020 | 16:30 Uhr

Der Weltverbrauchertag macht auf die Rechte der Verbraucher aufmerksam. Das Motto 2022 lautet "Kostenfallen vermeiden". Außerdem sprechen wir in der Servicestunde über Identitätsdiebstahl.

Wer als Vermieter an Empfänger von Grundsicherung vermietet, kann sich die Miete direkt vom Jobcenter aufs Konto überweisen lassen. Was aber, wenn der Mieter keine Nebenkosten zahlt? Ist das Jobcenter dann belangbar?

94 Prozent der Deutschen nutzen das Internet, viele wissen jedoch nicht, was erlaubt ist und was nicht. Jurist Gilbert Häfner klärt auf – auch dazu, ob Eltern dafür verantwortlich sind, was ihre Kinder im Internet tun.

Im Arbeitsalltag sind Pausen gesetzlich festgeschrieben. In manchen Bereichen entscheidet der Arbeitgeber individuell. Ein Hörer aus Wittenberg fragt sich, in welchem Rahmen sich die Regelungen bewegen dürfen.

Nach einem positiven PCR-Test musste Holger aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Quarantäne. Das Problem: Er bekommt keine Lohnfortzahlung in dieser Zeit. Braucht er einen Krankenschein?

Für eine Hochzeit hat ein Paar einen Saal für 2.600 Euro gemietet. Wegen der Corona-Pandemie konnte die Feier allerdings nicht stattfinden. Trotzdem muss das Paar die Miete zahlen, urteilte der Bundesgerichtshof.

Angebliche Anrufe von Microsoft, Trickbetrug per SMS und WhatsApp - die Thüringer Polizei warnt aus aktuellem Anlass vor alten und neuen Maschen. Was sollte man tun, wenn es passiert ist?

Auch kleine Verletzungen, können zu Infektionen führen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie erste Hilfe geleistet werden sollte, damit die Wunden richtig versorgt werden. Dr. Thomas Dietz erklärt, wie das geht.

34 Sommerreifen hat der ADAC unter die Lupe genommen: 16 für Kleinwagen und 18 für SUV. Welcher Sommerreifen ist der beste? Das klären wir in der Servicestunde bei MDR THÜRINGEN am Mittwoch.

Arthrose, Arthritis und Rheuma können hinter geschwollenen Gelenken stecken. Aber auch Überlastung oder Verletzungen können dazu führen. Was sind die Ursachen und was sorgt für Abhilfe?

Der Autokauf aus privater Hand birgt Risiken. Aber hat der Käufer wirklich keine Möglichkeit, sich bei unerkannten, nicht angegeben Schäden oder sofort auftretenden Reparaturen das Geld zurückzuholen?

Parodontitis verursacht Entzündungen im Mund und kann Auslöser weiterer Krankheiten sein. Dr. Gerhard Schmalz, Oberarzt für Zahnerhaltung und Parodontologie an der Uniklinik Leipzig, erklärt warum und was dagegen hilft.